Für Holzbriketts gilt momentan noch die deutsche Norm DIN 51731 – Presslinge aus naturbelassenem Holz. Zur Herstellung von Holzbriketts darf daher nur naturbelassenes Holz ohne chemische Zusätze verwendet werden.
Die Rohdichte der Briketts muss mindestens 1,0 kg/dm³ und darf nicht mehr als 1,4 kg/dm³ sein. Der Wassergehalt muss bei unter 12 %, der Ascheanteil unter 1,5 % (wf)1 liegen. Holzbriketts müssen einen Heizwert zwischen 17.500 und 19.500 kj/kg haben und dürfen maximal 0,08 % Schwefel, 0,03 % Chlor, 0,3% Stickstoff, 0,8 mg/kg Arsen, 0,5 mg/kg Cadmium, 8 mg/kg Chrom, 5 mg/kg Kupfer, 0,05 mg/kg Quecksilber, 10 mg/kg Blei, 100 mg/kg Zink und 3 mg/kg extrahierbare anorganisch gebundene Halogene enthalten.
Die Qualitätsanforderungen für den Brennstoff sind in der europäischen Norm EN 14961-3 festgelegt, die 2011 veröffentlicht wurde. Mit dieser Norm werden zum ersten Mal europaweite Qualitätsanforderungen an Holzbriketts gestellt. Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) erstellt zurzeit mit einigen Brikettherstellern ein Zertifizierungssystem, damit diese strengen Grenzwerte zukünftig auch im Markt umgesetzt werden.
Nach Veröffentlichung der Norm finden Sie auf dieser Internetseite die spezifischen Grenzwerte für Holzbriketts sowie Informationen zu den physikalischen und chemischen Parametern.
1 im wasserfreien Zustand