Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden folgende Energiesysteme geförderte

  •  Pelletfeuerung 5 bis 100 kW mit und ohne Pufferspeicher
  • Solaranlagen zur kombinierten Warmwasser- und Heizungsunterstützung
  • Kombination von Holz- und Pelletkessel mit einer Solaranlage
  • Holzhackschnitzelanlage 5 bis 100 kW

Biomassekessel müssen allgemeine Förderbedingungen erfüllen:

  • der Kesselwirkungsgrad muss mindestens 89 Prozent betragen
  • die staubförmigen Emissionen dürfen maximal 50 mg/cbm betragen
  • der Kohlenmonoxid-Ausstoß darf maximal 250 mg/cbm betragen

 

Basisförderung

Bei der Förderung von Pelletkessel und –öfen während einer Heizungsmodernisierung im Gebäudebestand mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW gilt:

Die Förderung beträgt 36 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung:

  • min. 2.000 Euro für Pelletkessel
  • min. 2.500 Euro für Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher ab 30 l/kW
  • min. 1.000 Euro für Pelletöfen mit Wassertasche ab 5 kW

Bonusförderung

Über die Basisförderung hinaus gibt es Bonusförderungen für folgende Sachverhalte:

  • Kombinationsbonus: 500€, bei gleichzeitiger Installierung einer thermischer Solaranlage
  • Effiziensbonus: 0,5 * Basisförderung bei Einbau in ein Gebäude mit niedrigem Primärenergiebedarf
  • Innovationsförderung: 500€, bei Maßnahmen zur Steigerung des Wärmeertrages durch Abgaskondensation oder zur Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel

 

 
Das Antragformular sowie die gültigen Förderrichtlinien können sie kostenlos unter www.bafa.de downloaden.

 

Weitere Informationen:

Förderfibel 2010 vom Deutschen Pelletinstitut GmbH


Liste der förderfähigen Pelletheizungen und –öfen