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Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden folgende Energiesysteme geförderte - Pelletfeuerung 5 bis 100 kW mit und ohne Pufferspeicher
- Solaranlagen zur kombinierten Warmwasser- und Heizungsunterstützung
- Kombination von Holz- und Pelletkessel mit einer Solaranlage
- Holzhackschnitzelanlage 5 bis 100 kW
Biomassekessel müssen allgemeine Förderbedingungen erfüllen: - der Kesselwirkungsgrad muss mindestens 89 Prozent betragen
- die staubförmigen Emissionen dürfen maximal 50 mg/cbm betragen
- der Kohlenmonoxid-Ausstoß darf maximal 250 mg/cbm betragen
Basisförderung
Bei der Förderung von Pelletkessel und –öfen während einer Heizungsmodernisierung im Gebäudebestand mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW gilt:
Die Förderung beträgt 36 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung: - min. 2.000 Euro für Pelletkessel
- min. 2.500 Euro für Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher ab 30 l/kW
- min. 1.000 Euro für Pelletöfen mit Wassertasche ab 5 kW
Bonusförderung
Über die Basisförderung hinaus gibt es Bonusförderungen für folgende Sachverhalte: - Kombinationsbonus: 500€, bei gleichzeitiger Installierung einer thermischer Solaranlage
- Effiziensbonus: 0,5 * Basisförderung bei Einbau in ein Gebäude mit niedrigem Primärenergiebedarf
- Innovationsförderung: 500€, bei Maßnahmen zur Steigerung des Wärmeertrages durch Abgaskondensation oder zur Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel
Das Antragformular sowie die gültigen Förderrichtlinien können sie kostenlos unter www.bafa.de downloaden.
Weitere Informationen:
Förderfibel 2010 vom Deutschen Pelletinstitut GmbH
Liste der förderfähigen Pelletheizungen und –öfen
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