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Marktanreizprogramm muss Kontinuität bewahren
Verlässliches Image beim Verbraucher und Handwerker steht im Vordergrund der Förderung
Berlin, 02.03.2009 - Der Deutsche Energie-Pellet-Verband begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung zur neuen Richtlinie beim Marktanreizprogramm. Kritik äußert der Verband allerdings bezüglich der Kürzungen im Neubaubereich und bei den luftgeführten Öfen.
Neue Richtlinie beweist Kontinuität Die neu veröffentlichte Richtlinie des Marktanreizprogramms (MAP) führt die Förderansätze aus dem vergangenen Jahr fort und weist erfreulicherweise auf breiter Front Kontinuität auf. Dies betonte Martin Bentele, Geschäftsführer des Deutschen Energie-Pellet-Verbands (DEPV) am Montag, den 2. März in Berlin anlässlich der Veröffentlichung der MAP-Richtlinie 2009 durch das Bundesumweltministerium. Die Fördersätze samt Boni haben sich bei Pelletheizungen im Wohnungsbestand gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
"Da der vorhandene Modernisierungsstau in den deutschen Heizungskellern aufgelöst werden muss, bleiben die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Anteils von Pelletheizungen am Wärmemarkt weiter gut", stellte Bentele fest. Die Zielsetzung des Verbands könne mittelfristig mit fünf Prozent Marktanteil definiert werden. Die Rückmeldungen der Hersteller über den gegenwärtigen Heizungsverkauf seien gut, so der Geschäftsführer weiter. Er sei zuversichtlich, dass der Verbraucher auch in einer Wirtschaftskrise die Kombination von Einsparmöglichkeiten und Klimaschutz durch erneuerbare Energien weiter schätze.
Kritik an Kürzungen im Neubaubereich und bei luftgeführten Pelletöfen Für den Neubau, aber auch für luftgeführte Pelletöfen stehen dagegen Änderungen im MAP an. So wird der Fördersatz im Neubau aufgrund der hier verankerten Nutzungspflicht um 25 Prozent gekürzt. "Diese Handhabung ist bei Pelletfeuerungen nicht verständlich, denn sie erfüllen mit einer in der Regel hundertprozentigen Wärmeversorgung deutlich mehr als die gesetzlich geforderten 51 Prozent. Also gehören Pelletheizungen auch hier mit dem vollen Fördersatz unterstützt", bekräftigte Bentele. Bei luftführenden Pelleteinzelraumfeuerungen wird in der neuen Richtlinie mit der Absenkung der Leistungsgrenze auf fünf Kilowatt eine Forderung des DEPV aufgegriffen.
Die Rückstufung der Förderung von bisher 1.000 Euro auf nunmehr 500 Euro wird vom Verband dagegen kritisch kommentiert. Diese Kürzung sei aber letztlich die Reaktion der Bundesregierung auf die Einbeziehung von Billigöfen aus Baumarktsortimenten in die Liste der förderfähigen Geräte und deren aggressive Werbung. Leider könne die Förderliste nicht auf qualitativ hochwertige Öfen begrenzt werden.
Deutscher Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV): Der Deutsche Energie-Pellet-Verband e.V. vertritt seit 2001 die Interessen der deutschen Pelletbranche. Kessel- und Ofenhersteller, Pelletproduzenten, Komponentenhersteller sowie Vertriebspartner haben sich in diesem Bundesverband organisiert.
Weitere Informationen: Deutscher Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV) Martin Bentele Reinhardtstr. 18 DE-10117 Berlin Telefon: +49 (0)30 / 6881599 66 Telefax: +49 (0)30 / 688 1599 77 Mobil: + 49 (0)177 / 3190 455 E-Mail: info@depv.de Internet: www.depv.de
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