DEPV begrüßt Änderung der BAFA-Förderpraxis bei der Kombination Pellet/Solar
11.06.2008
Addition des Speichervolumens nicht mehr notwendig
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zum 9. Juni 2008 seine Förderpraxis für die Kombination von Pelletheizungen/Solaranlagen (Pufferspeicher) umgestellt, wie aus einer schriftlichen Information des BAFA an den Deutsche Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV) mit gleichem Datum hervorgeht. Hierauf wies der DEPV am 10. Juni 2008 in Mannheim hin. Nach Auskunft des BAFA würden dadurch alle aktuell noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Vorgänge in der Form bearbeitet, dass die jeweils höhere Förderung bei Kombianlagen bereits dann gewährt werde, wenn das installierte Pufferspeichervolumen der Anforderung im jeweiligen Fördersegment genüge. Eine Addition des jeweils erforderlichen Pufferspeichervolumens sei laut BAFA damit nicht mehr erforderlich.
Der DEPV begrüßte die Änderung, die auf eine schriftliche Intervention des Verbandes zurückgeht. DEPV-Vorsitzende Beate Schmidt hatte beim BAFA mit Schreiben vom 15. Mai 2008 angeregt, die seit diesem Jahr praktizierte Auslegung, die eine Addition der Mindestvolumina erforderlich machte, wieder zugunsten der ursprünglichen Regelung zu ändern, die es ermöglicht hatte, den jeweils größeren Pufferspeicher als Mindestvolumen anzusetzen. Schmidt würdigte die Umstellung als einen „richtigen und wichtigen Schritt, durch den auch die Förderpraxis der hervorragend geeigneten Kombination von Pelletheizungen mit Solarthermie gerecht wird.“
|