|
|
|
DEPV begrüßt neue Förderrichtlinie zum Marktanreizprogramm
21.12.2007
Staat bezuschusst Kauf eines Pelletheizkessels ab 1.1.2008 mit 2.000 Euro
Mit den am 6. Dezember 2007 veröffentlichten neuen Förderkonditionen zum Marktanreizprogramm ist das Bundesumweltministerium auf die wesentlichen Forderungen des Deutsche Energie-Pellet-Verband (DEPV) eingegangen.
Der Deutsche Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV) begrüßt die neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) 2008, die aktuell auf der Homepage des Bundesumweltministeriums zu finden ist (www.bmu.de oder www.erneuerbare-energien.de). DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele sagte hierzu am Donnerstag, den 6. Dezember 2007, in Berlin: „Mit der ab 1. Januar 2008 geltenden Erhöhung der Mindestfördersumme für Pelletkessel von derzeit 1.500 Euro auf 2.000 Euro ist das Umweltministerium einer wesentlichen Forderung des DEPV nachgekommen. Angesichts der gegenwärtigen Energiepreise rechnet sich die Umstellung der Versorgung eines Zweifamilienhauses von fossiler Wärme auf eine Pelletheizung nun schon deutlich unterhalb von zehn Jahren!“ Durch die Herausnahme einer Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme aus dem Entwurf für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes sei eine Erhöhung der Investitionszuschüsse notwendig gewesen.
Der DEPV informierte darüber, dass für Pelletkessel, die zusätzlich mit einem neuen Pufferspeicher ausgestattet sind - was bei den meisten Anlagen der Fall ist - sogar 2.500 Euro Mindestzuschuss gewährt werden. Für die Kombination einer Pelletheizung mit einer Solarkollektoranlage, wie es häufig beantragt wird, gibt es ab dem 1. Januar 2008 zusätzlich einen Bonus in Höhe von 750 Euro. Auch für Pellet-Einzelraumfeuerstätten mit Wassertasche wird es weiterhin einen Zuschuss geben. Der DEPV kritisiert jedoch, dass die Förderung hierbei von derzeit 1.500 Euro auf 1.000 Euro reduziert wurde. Positiv zu bewerten ist die für die Förderung relevante Absenkung der Nennwärmeleistung von bisher acht auf fünf Kilowatt Nennwärmeleistung für wasserführende Öfen. Damit werde dem vom DEPV vorgetragenen Sachverhalt Rechnung getragen, dass moderne Niedrigenergiehäuser heute schon mit Einzelraumfeuerstätten dieser Leistungsklasse beheizt werden können. Luftgeführte Pelletöfen werden künftig, allerdings erst ab 8 kW Nennwärmeleistung, ebenfalls mit mindestens 1.000 Euro gefördert.
|
|
|
|