|
|
|||
Höhere Förderung für Pelletheizungen und wassergeführte Öfen09.08.2012
Neue MAP-Richtlinie ab 15. August in KraftDie Förderung von Pelletheizungen wird durch die neuen, ab 15. August 2012 in Kraft tretenden Richtlinien des Marktanreizprogramms (MAP) noch attraktiver. Dies gilt für Heizungen bis zur Leistungsstufe von 100 Kilowatt (kW), also für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, sowie für kleinere öffentliche und gewerbliche Objekte des MAP-Teils, der über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert wird. Wer noch eine fossile Heizung betreibt, sollte die höheren Fördermittel dazu nutzen, die alte Heizung gegen eine moderne Pelletfeuerung auszutauschen. Hierauf weist der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) hin. Für Pelletheizungen bis 100 kW erhöht sich die Basisförderung um 400 EUR auf mind. 2.400 EUR, für Pelletheizungen mit Pufferspeicher auf 2.900 EUR und für Pelletkaminöfen mit Wassertasche auf 1.400 EUR. Auch beim Kombinations- und Effizienzbonus erhalten Heizungssanierer nun mehr Geld vom Staat. Neu ist, dass über das MAP auch im Neubau emissionsmindernde und/oder effizienzsteigernde Maßnahmen bei der Wärmeerzeugung mit fester Biomasse förderfähig sind. Heizungsbauer, Energiehandel und Schornsteinfeger sollten die Verbraucher noch vor Beginn der Heizperiode über die verbesserten Konditionen informieren. Im Einzelnen gibt es für Pellet- und Holzheizungen im Wesentlichen folgende neue Sachverhalte: Erhöhung Basisförderung um 400 EUR bei gleichbleibendem Fördersatz von 36 EUR/kW* (Punkt 12.2.1.1 der MAP-Förderrichtlinie) Erhöhung Grundförderung (bei gleichbleibenden Qualitätsansprüchen) (12.2.1.2 und 12.2.1.3) Ausbau Bonusförderung (12.2.2) Innovationsförderung: Nachrüstung Bestand und Errichtung Neubau (12.2.3) Vorschriften für förderfähige Biomasseanlagen Weitere Informationen unter www.bafa.de. |
|||
| © DEPV 2006-2012 - Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. - www.depv.de | |||