Konsenspapier regelt Vorgehen und Zuständigkeiten bei Versinterungsfällen

07.11.2007

 

Mit einem Konsenspapier reagiert der Deutsche Energie-Pellet-Verband (DEPV) auf das Problem der in Einzelfällen aufgetretenen Versinterungen von Pelletfeuerungen. Es regelt das Vorgehen und die Zuständigkeiten und ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Steigerung der Qualitätssicherheit.

Der Deutsche Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV) hat am Mittwoch, den 7. November 2007, auf seiner Homepage (www.depv.de) ein Dokument veröffentlicht, das im Falle von Versinterungserscheinungen, die beim Verbrennungsvorgang entstehen, ein gemeinsames Vorgehen und die Klärung der Zuständigkeiten regelt. Der Kunde bekommt dadurch von den unterzeichnenden Unternehmen die größtmögliche Hilfestellung geleistet. DEPV-Vorsitzende Beate Schmidt bezeichnet das Papier als einen wichtigen Schritt zur Qualitätssicherung und Imagepflege. "Der Kunde, der sich für eine Pelletheizung entschieden hat, darf im Problemfall nicht auf sich allein gestellt sein, sondern muss kompetente Hilfe von der verantwortlichen Seite bekommen", sagte Schmidt. Das Abkommen wurde von neun Unternehmen der Pelletproduktion und des Handels sowie von sechs Herstellern von Pelletheizungen unterzeichnet und tritt an diesem Tag in Kraft. Ebenfalls veröffentlicht und ins Internet eingestellt wurde ein Reklamationserfassungsbogen, mit dem die betroffenen Verbraucher die Störungsfaktoren einheitlich dokumentieren können.

Die unterzeichnenden Pelletproduzenten und -lieferanten garantieren in der Vereinbarung einen hohen Standard an Qualitätssicherung bei Transport und Lieferlogistik. Dazu gehört die Lieferung normgerechter Pellets, deren Schutz vor Feuchte bei Lagerung und Transport sowie ein Feinanteil vor der Beladung von weniger als einem Prozent. Die unterzeichnenden Hersteller von Pelletkesseln verpflichten sich gegenüber dem Endkunden im Falle von Reklamationen auf Grund von Versinterungserscheinungen (siehe Aufnahmebogen DEPV) die Anlage durch den Werkskundendienst zu prüfen und gegebenenfalls die Einstellungen zu modifizieren.

"Nichts ist so gut, dass es nicht weiter verbessert werden kann", so die DEPV-Vorsitzende weiter. "Eine Arbeitsgruppe wird sich im DEPV künftig regelmäßig mit dem Thema Qualitätssicherung beschäftigten." Im Kreis der unterzeichnenden Unternehmen wird das Konsenspapier daher im Frühjahr 2008 schon wieder auf dem Prüfstand stehen und weiterentwickelt werden. "Qualitätssicherung wird ein wichtiges Thema bei der Pelletverbrennung bleiben", erklärt Schmidt und betont, dass sich der DEPV dieses Themas auf Facharbeitsebene kontinuierlich annehme werde.

Die Vereinbarung wurde von folgenden Pelletproduzenten und -lieferanten im DEPV unterzeichnet: Baust Holzbetriebs GmbH (Power Pellets), BayWa AG, Compatec GmbH & Co KG, Heggenstaller, Holzenergiezentrum Württemberg, Scharr Wärme GmbH & Co. KG, Schellinger KG, VIS NOVA Trading GmbH und Westerwälder Holzpellets GmbH. Von Seiten der Heizungsproduzenten im DEPV wurde das Papier von folgenden Firmen unterzeichnet: HDG Bavaria GmbH, KWB – Kraft u: Wärme aus Biomasse, Paradigma Energie- u. Umwelttechnik, ÖkoFen Heiztechnik GmbH, Wagner & Co. Solartechnik GmbH und Windhager Zentralheizungen GmbH.

Das Konsenspapier sowie den Reklamationsfragebogen finden Sie hier.