Auftragsgutachten des Umweltbundesamtes entbehrt wissenschaftlichem Standard
Verbändebündnis kritisiert Entwurf des IKEM-Gutachtens zur Klimawirkung der energetischen Holznutzung
Berlin
, 16.04.2025•
Ein Bündnis aus acht Verbänden der Forst- und Holzwirtschaft sowie Heizungsindustrie kritisiert den im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellten Entwurf eines Gutachtens des Instituts für Kli-maschutz, Energie und Mobilität (IKEM) zur Klimawirkung der energetischen Holznutzung als unwissenschaftlich und fachlich falsch.
In der gemeinsamen Stellungnahme bemängeln die Verbände, dass der Entwurf des Gutachtens, wie er bei der Präsentation Anfang des Jahres vorgestellt wurde, von einer falschen Grundannahme bezüglich der Klimawirkung von Holzenergie ausgeht. „Die Analyse der Kli-mawirkung der Holzenergie ist auf Ebene des Einzelbaums entspricht weder dem fachlichen Standard noch den Regeln der internationalen Klimabilanzierung. Einzig sinnvoll ist die Betrachtung des Holzvorrats der Waldbestände auf regionaler bzw. nationaler Ebene, wie dies traditioneller forstwissenschaftlicher Praxis entspricht“, so die Kritik der Verbände. Das Gutachten geht dagegen von einer Einzelbaumbetrachtung aus, bei der das freigesetzte CO2 wieder von einem einzelnen Baum, der an derselben Stelle nachwächst, gebunden werden muss. Die mangelnde Berücksichtigung forstwissenschaftlicher Expertise und Veröffentlichungen lässt nicht nur auf ein fehlendes Fachverständnis schließen, sondern auch auf eine selektive Quellenauswahl. Dieses Vorgehen widerspreche der Anforderung an wissenschaftliches Arbeiten, so die Verbände. Das Gutachten und die daraus abgeleiteten Politikempfehlungen seien damit unbrauchbar, so das Fazit.
In ihrer Stellungnahme erläutern die Verbände, dass bei einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern der Gesamtvorrat an gespeichertem CO2 auf einer bestimmten Fläche stabil bleibt. Die nachhaltige Entnahme von Bäumen aus einem Wald führt dazu, dass umstehende Bäume einen höheren Zuwachs erreichen und damit auch die CO2-Aufnahme steigern können. Zudem wird bei der Verbrennung von Holz genauso wie bei der natürlichen Verrottung von Holz im Wald nur das zuvor durch Photosynthese gespeicherte CO2 wieder an die Atmosphäre abgegeben. Die Stellungnahme verweist auch darauf, dass die Holznutzung in Deutschland streng dem Prinzip der Nachhaltigkeit folgt: „Empirische Daten aus Deutschland zeigen, dass in den Wäldern mehr Kohlenstoff gespeichert wird, als durch Ernte und Nutzung freigesetzt wird. Die Bundeswaldinventuren des Thünen-Instituts zeigen, dass die Holzvorräte seit 1945 um 85 % angewachsen sind.“ Lediglich zwischen 2017 und 2022 ist es durch Stürme, Dürren und Borken-käfer zu einem geringen Vorratsabbau gekommen. Die Verbände folgern, dass die Waldgesetze, die freiwillige Zertifizierung und die gelebte Praxis in Deutschland ausreichend sind, um eine nachhaltige Wald-bewirtschaftung und energetische Nutzung von Wald(rest)holz zu ermöglichen und keine weiteren Auflagen
nötig sind. Ein Gutachten, das die energetische Nutzung von Holz einseitig falsch bewerte und dabei nicht auf einer fachlich ausreichend fundierten Analyse beruhe, würde willkürlich zu Verunsicherung bei Verbrauchern und Wirtschaft führen und damit die Energie- und Wärmewende weiter ausbremsen, so die Befürchtung. Ohne den Einsatz von Holzwärme können die Wärmewende nicht bewerkstelligt und die Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreicht werden. Aktuell liefert die Wärme aus Holz ca. zwei Drittel der Erneuerbaren Wärme, was sie für eine erfolgreiche Wärmewende unabdingbar macht.
Hintergrund:
Das Umweltbundesamt hat das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) beauftragt, die nationalen und europäischen Rechtsvorschriften sowie Förderprogramme zur energetischen Holznutzung zu analysieren. Ziel ist es, eine umfassende Übersicht über den bestehenden Rechtsrahmen zu erstellen, Schwachstellen zu identifizieren und Empfehlungen für mögliche gesetzliche Anpassungen zu entwickeln. In dem für Mai zur Veröffentlichung geplanten Gutachten kommt das IKEM laut Entwürfen u.a. zu dem Schluss, die Nutzungsreihenfolge von Holz vorzugeben (Verankerung des Kaskadenprinzips), die Treib-hausgasberichterstattung zu reformieren sowie die erst 2023 überarbeiteten Nachhaltigkeitskriterien der europäischen Erneuerbare Energien Richtlinie (RED III) zu erweitern.
Der Fachverband Holzenergie, die Initiative Holzwärme, der Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik, der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, die AGDW – Die Waldeigentümer, die Familienbetriebe Land und Forst, der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband und der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband haben in einer gemeinsamen Stellungnahme den Entwurf des Gutachtens analysiert und ihre Kritik gesammelt.