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Kein CO2-Preis für Holzbrennstoffe
Brennstoffhandel und Vermieter nicht betroffen

Berlin
, 07.02.2023
Holzbrennstoffe wie Holzpellets, Holzhackschnitzel und Scheitholz sind auch weiterhin nicht vom nationalen CO2-Preis betroffen. Für sie fallen keine CO2-Kosten an. Der Grund: Emissionen von Holzbrennstoffen werden bilanziell mit „Null“ bewertet.
Brennstoffhändler müssen beim Verkauf von Holzbrennstoffen auch keine CO2-Emissionen ausweisen.
Für Vermieter gilt: Da keine CO2-Kosten für Holzbrennstoffe anfallen, müssen diese bei der Umlage von CO2-Kosten auf Mieter bzw. ihrer Begrenzung auch nicht berücksichtigt werden.

Ausnahme für Holz in Abfallbehandlungsanlagen Eine Ausnahme gibt es allerdings: Holzbrennstoffe, die in Abfallbehandlungsanlagen zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden, sind seit 2024 in den nationalen CO2-Preis einbezogen. Dies betrifft in der Praxis fast nur Altholz – aber auch alle anderen Holzbrennstoffe, wenn sie in Müllverbrennungsanlagen verwertet werden. Dies dürfte für Holzpellets, Holzhackschnitzel und Scheitholz aber kaum praktiziert werden.