Zum 1. Januar 2016 ist in Deutschland das Effizienzlabel für alte Öl- und Gasheizungen bis 400 kW eingeführt worden. Für Verbraucher ist es kostenlos. Festbrennstoffkessel und Wärmepumpen erhalten es nicht. Die Einstufung in die Energieeffizienzklassen erfolgt beim Altanlagenlabel genauso wie beim EU-Neuanlagenlabel . Ziel der Bundesregierung ist es, durch das Altanlagenlabel die Austauschrate bei Heizungen um 20 Prozent zu steigern, da 70 Prozent der Heizgeräte noch Konstant- oder Niedertemperaturkessel sind und nur die Effizienzklassen C, D oder E erhalten. Neue Pelletheizungen oder Pelletkaminöfen sind dazu eine gute Alternative, denn sie tragen das Energielabel mit den Effizienzklassen A+ und A++, bei Kombination mit einer Solaranlage bis zu A+++. Sie erhalten damit eine bessere Bewertung als Öl- und Gasheizungen alle anderen Öfen.
Seit dem 1. Januar 2016 sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Energieausweis-Ausstellungsberechtigte als sog. freiwillige Labelakteure zur Vergabe des Altanlagenlabels berechtigt. Voraussetzung ist, dass sie mit dem Eigentümer oder Mieter der Heizung in einem Vertragsverhältnis mit Bezug zur Heizung oder zur energetischen Modernisierung des Gesamtgebäudes stehen oder dass sie mit der Untersuchung der Heizung beauftragt worden sind.
Startjahr für freiwilliges Labeling |
Baujahr Heizkessel (gem. Heizkesseltypenschild) |
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2016 |
bis 1986: Mindestalter 30 Jahre |
2017 |
bis 1991 |
2018 |
bis 1993 |
2019 |
bis 1995 |
2020 |
bis 1997 |
2021 |
bis 2001 |
2022 |
bis 2005 |
2023 |
bis 2008 |
2024 |
ab 2009: Mindestalter 15 Jahre |
Die freiwilligen Labelakteure erhalten für die Vergabe von Effizienzlabeln für alte Heizungen keine Vergütung. Sie könnten jedoch Folgeaufträge erhalten, wenn sich die Heizungsbetreiber aufgrund des Labels für eine weitergehende Beratung oder eine Investition in eine neue Heizung entscheiden. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sind als sog. verpflichtete Labelakteure seit dem 1. Januar 2017 verpflichtet, im Rahmen der Feuerstättenschau Etiketten auf Heizgeräten anzubringen.
Zeitraum des verpflichtenden Labelings |
Baujahr Heizkessel (gem. Heizkesseltypenschild) |
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1. Januar 2017 bis 30. Juni 2020 |
bis einschließlich 1994 |
1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2023 |
bis einschließlich 2008 |
ab 2024 |
alle mind. 15 Jahre alten Heizungen |
Hat ein Bezirksschornsteinfeger ein Heizungsetikett auf einer alten Heizung angebracht, so darf er mit dem Eigentümer in den folgenden sechs Monaten keine Gespräche über den Verkauf eines Heizgerätes führen oder ihm ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Stattdessen erhalten Bezirksschornsteinfeger für jedes angebrachte Label eine Vergütung von 8 Euro plus MwSt. vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für den Heizungsbetreiber ist das Effizienzlabel in jedem Fall kostenlos.
Durchführung des Labelings:
Das Label ist gut sichtbar auf die Gerätefront zu kleben, was der Heizungsbetreiber dulden muss. Berechtigte können Heizungslabel im Online-Shop des ZVSHK bestellen. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erhalten die vorgeschriebenen Label über ihren Landesinnungsverband bzw. über den Zentralinnungsverband. Zur Bestimmung der Effizienzklasse der Heizkessel gibt es einen Online-Rechner. Die Heizungsbetreiber müssen bei der Vergabe des Etiketts über weiterführende Beratungsangebote und die Investitionsförderung von BAFA und KfW informiert werden. Dazu ist das Faltblatt des Bundeswirtschaftsministeriums zu überreichen, das mit den Heizungslabeln ausgeliefert wird.
Weitere Informationen:
Für Verbraucher beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Für Labelakteure beim BAFA
Zum 1. Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
Zur Förderübersicht beim DEPI
Hotline für Verbraucher und freiwillige Labelakteure: 0800 – 0115 00
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