Ökodesign

EU-Ordnungsrecht für Festbrennstoffkessel

Zum 1. Januar 2020 trat die Ökodesign-Verordnung für neue Festbrennstoffkessel bis 500 kW EU-weit in Kraft. Kesselhersteller dürfen seitdem nur noch Holzkessel in Verkehr bringen, die auf dem Prüfstand die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen.

Sie umfassen:

  • Grenzwerte für die sog. Raumheizungs-Jahres-Emissionen von
    • Staub
    • Kohlenmonoxid
    • flüchtigen organischen Verbindungen (OGC)
    • Stickoxiden
  • Mindestwert für den sog. Jahres-Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad

 

*PM = Staub, OGC = Gasförmige organische Verbindungen, CO = Kohlenmonoxid, NOx = Stickoxide

Die Emissionen sind bei 10 Prozent Sauerstoff zu messen, während es bei der 1. BImSchV 13 Prozent sind. Diese beiden Grenz- und Messwerte können erst nach einer Umrechnung miteinander verglichen werden: Die 40 mg für Staub bei 10 Prozent entsprechen z. B. 29,1 mg bei 13 Prozent Sauerstoff. Bei den Jahresnutzungsgraden kommen Zu- und Abschläge für bestimmte technische Anlagendetails hinzu. Ein direkter Vergleich mit Wirkungsgraden ist daher nicht möglich.

Hinzu kommt: In alle diese Werte gehen die auf dem Prüfstand bei Volllast gemessenen Werte 
•    bei Volllast nur zu 15 Prozent und die 
•    bei 30 Prozent Teillast gemessenen Werte zu 85 Prozent ein. 

Um zeigen zu können, dass ein Kessel diese Werte einhält, müssen daher Messwerte nicht nur für den Volllastbetrieb, sondern auch für den Teillastbetrieb vorliegen. Faktisch muss ein Kessel im Teillastbetrieb auch ohne Pufferspeicher fast genauso effizient und sauber laufen, wie im Volllastbetrieb. Ansonsten lassen sich die anspruchsvollen Werte kaum einhalten. Praxismessungen vor Ort nach der Installation sind allerdings nicht vorgeschrieben. 

Auch nach dem Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung gelten die Vorgaben der 1. BImSchV weiter – sowohl bei den Praxismessungen (Erstmessungen und wiederkehrende Messungen) als auch bei den Anforderungen für das Inverkehrbringen.

Details zum Ökodesign für Holzkessel hat der DEPV in einem Infoblatt aufgearbeitet. Außerdem wurde für Mitglieder ein Excel-Rechenblatt erstellt, mit dem der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad der Kessel nach den Vorgaben der Ökodesign-Verordnung bestimmt werden kann, und zwar auch für Holzkessel mit KWK. Benötigt werden dazu neben der Nennleistung die gemessenen Wirkungsgrade bei Volllast- und Teillast, ggf. der elektrische Wirkungsgrad und der elektrische Leistungsbedarf bei Voll- und Teillast sowie bei Betriebsbereitschaft.

 

Klicken Sie auf den Button, um das PDF zu öffnen.

PDF in neuem Tab öffnen
Für DEPV-Mitglieder wurde eine Excel-Datei zur Berechnung der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrade erstellt:

Berechnung Raumheizungs Jahresnutzungsgrade

EU-Ordnungsrecht für Einzelraumfeuerungsanlagen

Die Ökodesign-Anforderungen für neue Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte bis 50 kW gelten seit dem 1. Januar 2022, traten also zwei Jahre später in Kraft als die für Festbrennstoffkessel. Sie betreffen auch alle Pelletkaminöfen, also sowohl luft-als auch wasserführende Geräte. Diese Vorgaben umfassen:

  • Grenzwerte für die sog. Raumheizungs-Jahres-Emissionen von 
    • Staub
    • Kohlenmonoxid
    • flüchtigen organischen Verbindungen (OGC) 
    • Stickoxiden
  • Mindestwert für den sog. Jahres-Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (Bezug: Heizwert)

In alle diese Werte gehen die bei Volllast und 13 Prozent Sauerstoff auf dem Prüfstand gemessenen Werte ein. Praxismessungen vor Ort nach der Installation sind nicht vorgeschrieben. Ein Vergleich der Emissionswerte mit denen der 1. BImSchV ist daher direkt möglich.
Bei den Jahresnutzungsgraden kommen Zu- und Abschläge für bestimmte technische Anlagendetails hinzu. Ein direkter Vergleich mit Wirkungsgraden ist daher nicht möglich.
 

Auch nach dem Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung gelten die meisten Vorgaben der 1. BImSchV weiter. Aber wo der EU-Grenzwert strenger ist, greifen dieser strengere Wert. Das gilt z.B. beim Staubwert für Pelletkaminöfen ohne Wassertasche (20 mg statt 30 mg). Details zum Ökodesign für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte hat der DEPV in einem Infoblatt aufgearbeitet.
 

Klicken Sie auf den Button, um das PDF zu öffnen.

PDF in neuem Tab öffnen

Copyright © 2008-2026 DEPV. Alle Rechte vorbehalten.