Ökodesign


Zum 1. Januar 2020 trat die Ökodesign-Verordnung für Festbrennstoffkessel EU-weit in Kraft. Kesselhersteller dürfen seitdem nur noch Holzkessel in Verkehr bringen, die auf dem Prüfstand die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen.

Die Ökodesign-Anforderungen umfassen Grenzwerte für die sog. Raumheizungs-Jahres-Emissionen von Staub, Kohlenmonoxid, flüchtigen organischen Verbindungen (OGC) und Stickoxiden sowie einen Mindestwert für den sog. Jahres-Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad. In diese Werte gehen die bei Volllast gemessenen Werte nur zu 15 Prozent und die bei 30 Prozent Teillast gemessenen Werte zu 85 Prozent ein. Um zeigen zu können, dass ein Kessel diese Werte einhält, müssen daher Messwerte nicht nur für den Volllastbetrieb, sondern auch für den Teillastbetrieb vorliegen.
 

 

*PM = Staub, OGC = Gasförmige organische Verbindungen, CO = Kohlenmonoxid, NOx = Stickoxide

Auch nach dem Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung gelten die Vorgaben der 1. BImSchV weiter – sowohl bei den Praxismessungen (Erstmessungen und wiederkehrende Messungen) als auch bei den Anforderungen für das Inverkehrbringen.

Details zum Ökodesign für Holzkessel hat der DEPV in einem Infoblatt aufgearbeitet. Außerdem wurde für Mitglieder ein Excel-Rechenblatt erstellt, mit dem der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad der Kessel nach den Vorgaben der Ökodesign-Verordnung bestimmt werden kann, und zwar auch für Holzkessel mit KWK. Benötigt werden dazu neben der Nennleistung die gemessenen Wirkungsgrade bei Volllast- und Teillast, ggf. der elektrische Wirkungsgrad und der elektrische Leistungsbedarf bei Voll- und Teillast sowie bei Betriebsbereitschaft.

 

Für DEPV-Mitglieder wurde eine Excel-Datei zur Berechnung der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrade erstellt:

 

Berechnung Raumheizungs Jahresnutzungsgrade

 

 

 

 

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