Gesetze der Bundesländer
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Nutzungspflichten für Erneuerbare Energien in Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein

Es ist ein Holzhaus mit Solaranlagen auf dem Dach zusehen.

Mit der Einführung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wurden die Vorgaben zur Nutzung von Erneuerbaren Energien des Vorgängers GEG auf Bundesebene weitgehend abgeschafft. Hausbesitzer der Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein müssen allerdings beachten, dass sie aufgrund landeseigener Gesetze trotzdem solchen Pflichten unterliegen. Die bundesweite Vorgabe der EE-Treppe des GModG (meist Bio-Treppe genannt) schreibt für seit 2026 installierte Öl- und Gasheizungen ab 2029 die Nutzung schrittweise steigender Anteile von Grüngas oder -öl, bzw. von Holz, Umweltwärme oder Solarthermien vor. Liegen die Anforderungen der Bundesländer über der im GModG vorgesehenen Stufe, so gelten die Vorschriften der Länder.

Die bundesweite Vorgabe der EE-Treppe des GModG (meist Bio-Treppe genannt) schreibt für seit 2026 installierte Öl- und Gasheizungen ab 2029 die Nutzung schrittweise steigender Anteile von Grüngas oder -öl, bzw. von Holz, Umweltwärme oder Solarthermien vor. Liegen die Anforderungen der Bundesländer über der im GModG vorgesehenen Stufe, so gelten die Vorschriften der Länder.

Gesetze in Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein
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Förderprogramme
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Auch wenn der Einsatz von 15 Prozent Erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung beim Einbau neuer Heizungsanlagen in Bestandsgebäude in Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein verpflichtend ist, wird die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Teil Einzelmaßnahmen auch für Holz- und Pelletheizungsanlagen gezahlt! Der Grund: Die BEG fordert mit 65 Prozent einen erheblich höheren Anteil an EE-Wärme.

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