12.11.2026
Programm folgt
Ab dem 30. Dezember 2026 müssen Sie die Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hinsichtlich der Lieferkette von Holzprodukten einhalten. Welche Pflichten ein Unternehmen hat, hängt von seiner Rolle in der Lieferkette ab. Wer Holz oder Pellets zuerst in der EU in Verkehr bringt, muss eine Sorgfaltsprüfung durchführen und vorab eine Sorgfaltserklärung im EUDR-Informationssystem der EU-Kommission einreichen. Ein Pelletwerk, das bereits geprüftes Holz aus der EU verarbeitet, dokumentiert vor allem Lieferanten und Kunden. Importiert es Rohstoffe aus Drittländern, ist es dafür selbst prüfpflichtig. Um Sie bestens auf die Umsetzung vorzubereiten veranstaltet der DEPV mit Lukas Freise, Geschäftsleiter der Arbeitsgemeinschaft Rohholz (agr), am 12.11. von 15:30-17:00 Uhr hierzu einen Online-Workshop.
Die Teilnahme ist kostenlos.
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